Wann ist eine Anmeldung für die Lernzeit sinnvoll?
Die Lernzeit richtet sich in erster Linie an Kinder, deren Eltern sie zuhause nicht betreuen können. Die Schüler erhalten in der Lernzeit die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben in möglichst ruhiger Arbeitsatmosphäre zu erledigen und darüber hinaus Lernstoff zu wiederholen oder sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Ein eigener Arbeitsplatz zu Hause ist in der Regel allerdings zu bevorzugen.
Wann ist eine Anmeldung für die Lernzeit nicht sinnvoll?
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass folgende Faktoren die Unlust steigern oder eine Beaufsichtigung deutlich erschweren:
- Ihr Kind möchte seine Aufgaben explizit nicht in der Schule erledigen.
- Ihr Kind hat am geplanten Lernzeittag kaum Aufgaben zu erledigen.
- Ihr Kind ist unmotiviert, sich mit Lernaufgaben wie Hauptfachübungen, Klassenarbeitsvorbereitung oder selbstständiger Lektüre zu beschäftigen.
- Ihrem Kind fällt es schwer, sich an die geltenden Regeln zu halten.
Können die Kinder individuell unterstützt werden?
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen die Lernzeitaufsichten die Schüler so gut wie möglich. Diese Unterstützung besteht in erster Linie darin, dass sie für eine angenehme Arbeitsatmosphäre sorgen und dass sie die Erledigung von Aufgaben kontrollieren. Manchmal ist es möglich, dass eine Lernzeitaufsicht auf Schwierigkeiten einzelner Schüler für kurze Zeit eingeht. In keinem Fall handelt es sich aber um eine individuelle Betreuung oder sogar ein Nachhilfeangebot.
Wie erfolgt die Gruppeneinteilung in der Lernzeit?
Die Gruppeneinteilung hängt von der Anzahl der Anmeldungen und der zur Verfügung stehenden Räume ab. Teilweise führt dies zu klassenübergreifenden Stillarbeitsräumen, teilweise zu klassenhomogenen. Eine Prognose hierzu kann daher nicht abgegeben werden.
Wie läuft die Lernzeit ab?
Zu Schuljahresbeginn wird jedes Kind einem Stillarbeitsraum zugeteilt. Dieser umfasst in der Regel zwischen 13 und 20 Schüler. Das aktuelle Lernzeitkonzept sieht eine Stillarbeitszeit von mindestens 60 Minuten vor. Der Anspruch ist, dass alle Teilnehmer sich in dieser Zeit mit Lernaufgaben (z.B. Hausaufgaben, Übungsaufgaben, Lernen, Lektüre) beschäftigen. Neben den Stillarbeitsräumen gibt es weitere Räume, in denen Partnerarbeit und Hörverstehensaufgaben möglich sind. Ab 15 Uhr dürfen Schüler dort in Kleingrupppen u.a. Brettspiele ausprobieren.
Was können Schüler tun, wenn sie ihre Hausaufgaben erledigt haben?
Die klare Erwartungshaltung an die Schüler ist, dass sie ihr Lernen ernst nehmen und sich aus eigenem Antrieb um ihren Wissenserwerb bemühen. In der Lernzeit können die Schüler aus diversen Optionen weitere Lernaufgaben auswählen. Hierzu dient besonders ein eigener Lernzeitschrank mit vielen Übungsmaterialien, Lektüren und Arbeitsmaterialien zur Selbstorganisation.
Wer beaufsichtigt die Lernzeit?
Die Lernzeitaufsichten werden übernommen von Lehrkräften und Jugendbegleitern. Dies können geeignete Oberstufenschüler oder externe Helfer sein.
Welche Regeln gelten in der Lernzeit?
Grundsätzlich erwarten wir von den Teilnehmern der Lernzeit das gleiche Verhalten wie im Regelunterricht. Auch wenn die Schüler am Nachmittag dies oft als anstrengend empfinden: Die Lernzeit kann nur funktionieren, wenn die Schüler sich insgesamt respektvoll verhalten und lernwillig teilnehmen.
Wann und wie müssen Schüler für die Lernzeit entschuldigt werden?
Es gelten die gleichen Entschuldigungsregelungen wie im Regelunterricht. Wenn Ihr Kind den ganzen Tag fehlt, müsste sein Fehlen im Tagebuch ohnehin notiert sein. Weisen Sie das Sekretariat bei Ihrem Anruf bitte darauf hin, dass Ihr Kind an der Lernzeit teilnimmt. Wenn Ihr Kind vormittags im Unterricht war, aber aus einem triftigen Grund nicht an der Lernzeit teilnehmen kann, benötigen wir spätestens am entsprechenden Fehltag eine unterschriebene schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes. Diese können Sie über jeden Fachlehrer einreichen oder per Scan oder Foto an ganztag [at] flg-asperg.de (ganztag[at]flg-asperg[dot]de) senden.
Welche Konsequenzen haben Regelverstöße?
Lernzeitaufsichten haben die Befugnis, störende Schüler mit einem „roten Zettel“ des Stillarbeitsraums zu verweisen und in den Pauseraum zu schicken. Dort wird das Fehlverhalten mit der dortigen Aufsicht besprochen. Bei wiederholtem Fehlverhalten nehmen wir Kontakt zu einem Erziehungsberechtigten auf. Falls keine Besserung eintritt, kann Ihr Kind aus der Lernzeit ausgeschlossen werden.
Wie melde ich mein Kind für die Lernzeit an?
Zum neuen Schuljahr soll die Anmeldung erstmals digital über die Lernplattform Moodle durchgeführt werden. Der Anmeldezeitraum für die Lernzeit ist in der letzten Ferienwoche und in der ersten Schulwoche. Über alle Modalitäten informieren wir zu gegebener Zeit separat über die Homepage.
Kann ich die Lernzeittage für mein Kind frei bestimmen?
Ja. Grundsätzlich können Sie frei wählen, für welche Tage Sie Ihr Kind anmelden möchten. Beachten Sie dabei mögliche Kollisionen mit Nachmittagsunterricht, AGs oder Vereinsaktivitäten. Im Idealfall besprechen Sie die Planungen gemeinsam mit Ihrem Kind.
Wie verbindlich ist die Anmeldung?
Grundsätzlich ist die Anmeldung verbindlich für mindestens ein Schulhalbjahr. Dies ist zwingend notwendig, um Ihnen und uns eine hohe Verlässlichkeit zu garantieren. Zudem sind bestimmte Zuschüsse an eine regelmäßige Gruppe gebunden. Wenden Sie sich in dringenden, begründeten Ausnahmen bitte über ganztag [at] flg-asperg.de (ganztag[at]flg-asperg[dot]de) an Herrn Grottenthaler.